Tinkturen - was ist das?

Auf diesen Webseiten geht es um Tinkturen. Das sind alkoholhaltige Auszüge aus Heilpflanzen. In der Fachsprache werden solche Auszüge auch "Mazeration" genannt, das bedeutet, dass ein Stoff (Heilpflanze) in einem Lösungsmittel (Schnaps, Weingeist) ausgezogen wird.

Tinkturen kann man tropfenweise innerlich anwenden oder man wendet sie, meistens verdünnt, äusserlich an.

Siehe:

Tinkturen offiziell

Offizielle Tinkturen aus der Apotheke, die nach dem deutschen Arzneibuch (DAB) hergestellt werden, werden grundsätzlich aus getrockneten Pflanzenteilen und 70% oder 95%igem Weingeist zubereitet.

Ihre Herstellung unterliegt regelmässigen Kontrollen.

Die Wirkstoffe in solchen offiziellen Tinkturen unterliegen gewissen Standards, sodass man in etwa immer die gleiche Wirkstoffmenge erhält, wenn man Tinkturen bestimmter Pflanzenarten in der Apotheke kauft.

Tinkturen selbstgemacht

Wenn man Tinkturen für den Eigenbedarf selbst herstellt, unterliegt man naturgemäss nicht so strengen Regeln.

Als Lösungsmittel kann man wahlweise Weingeist oder einen klaren Schnaps verwenden, z.B. Doppelkorn, Wodka usw.

Je höher der Alkoholgehalt, desto intensiver die Tinktur.

Die Intensität der Tinktur hängt auch vom Wirkstoffgehalt der benutzten Pflanzen und von der Dauer der Tinkturherstellung ab.

Selbstgemachte Tinkturen können also sehr unterschiedlich stark sein, was eine präzise Dosierung erschwert. Bei ungiftigen Heilpflanzen, und nur solche sollte man verwenden, haben die Schwankungen im Wirkstoffgehalt jedoch normalerweise keine unangenehmen Folgen.

Bei selbstgemachten Tinkturen hat man ausserdem die Wahl, ob man getrocknete oder frische Kräuter verwendet. Beides funktioniert wunderbar.

Kräuter-Essenzen

Manchmal werden alkoholische Kräuterauszüge im Handel als Kräuter-Essenz angeboten.

Da Tinkturen im Verkauf nur "Tinktur" genannt werden dürfen, wenn sie in der Apotheke verkauft werden und nach den Regeln des DAB hergestellt wurden, werden frei verkäufliche alkoholische Kräuter-Auszüge gerne einfach "Essenz" genannt.

Für "Essenzen" gibt es nämlich keine so eindeutigen Verordnungen wie für Tinkturen.

Alle Tinkturen, die auf diesen Seiten vorgestellt werden, würden also im freiverkäuflichen Handel als "Essenz" angeboten werden.

Inhaltlich sind es jedoch vom Prinzip her die gleichen Kräuterauszüge.

Homöopathische Urtinkturen

Für homöopathische Urtinkturen gelten andere Regeln als für normale Tinkturen, die nicht homöopathisch potenziert (verdünnt) werden sollen.

Im Gegensatz zu normalen Tinkturen werden Urtinkturen aus frischen Pflanzenteilen hergestellt.

Ansonsten ähneln die Urtinkturen stark den offiziellen Apotheken-Tinkturen, aber auch selbstgemachten Tinkturen.

Von vielen Kräutern sind normale Tinkturen kaum erhältlich, aber als Urtinktur kann man sie in Apotheken bestellen oder sogar direkt mitnehmen.

Da Urtinkturen nicht homöopathisch potenziert sind, denn sie sind ja die Ausgangsbasis für Potenzierungen, kann man sie so einsetzen wie andere Tinkturen auch.

Urtinkturen aus giftigen Heilpflanzen sind selbstverständlich verschreibungspflichtig.

























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